Seit dem 01.07.2017 gilt die UN ECE R115. Nach Ende der Übergangsphase am 01.10.2017 entfallen die allseits bekannten Abgasgutachten für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis im Zuge des Einbaus einer Autogasanlage. Laut VdTÜV dürfen weder TÜV, Dekra, KÜS oder sonstige Prüfinstitutionen ab dem 01. Oktober 2017 noch Abgasgutachten für Flüssiggasanlagen ausstellen:
„Nach Kenntnisstand des VdTÜV erfolgte durch die Technischen Dienste die Ausstellung von Einzelabgasbescheinigungen bis einschließlich 30. Juni 2017 noch nach dem alten Verfahren entsprechend R 67.01. Diese so eingeleiteten Verfahren können bis zum Ende des III. Quartal 2017 abgearbeitet werden. Ab 1.7.2017 werden von den Technischen Diensten Zusagen für Umrüstungen von Autogasanlagen nur noch nach der UN ECE-R 115 entsprechend der Maßgaben des überarbeiteten VdTÜV-Merkblattes erteilt.“
Die Bundesregierung vollzieht eine Kehrtwende! Anders als es der Bundesfinanzminister angekündigt hatte, wird Autogas bis Ende 2022 weiterhin steuerlich begünstigt – zugleich wird die Autogas-Steuer langsam an den normalen Steuersatz angeglichen. Pro Jahr steigt der LPG-Preis ab 2019 um 2,94 Cent (inkl. MwSt.) an. Ab 2023 wird es keine weitere Erhöhung der Autogas-Steuer mehr geben. Dann kostet LPG 14,7 Cent mehr als heute.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde das neue Energiesteuergesetz vom Bundestag verhandelt und heute verabschiedet. Neben der Verlängerung des Steuervorteils für Autogas wurde darüber hinaus auch eine weitere Förderung von Erdgas bis Ende 2026 beschlossen. Ab 2024 soll die Erdgas-Förderung jedoch schrittweise reduziert werden.
Der Druck der Öffentlichkeit war offenbar zu groß, um in Zeiten des Diesel-Skandals den umweltfreundlichen Kraftstoff Autogas zu benachteiligen und höher zu besteuern. Dies hätte laut Ansicht vieler Politiker aus Reihen von CDU/CSU und SPD ein falsches Zeichen gesetzt.
Ein Funken Hoffnung für alle Besitzer eines LPG-Autos – Der Bundesrat stemmt sich gegen den Beschluss des Bundeskabinetts und plädiert für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung von Autogas. In der Debatte haben sich die Vertreter der Bundesländer für eine Verlängerung des LPG-Steuervorteils bis Ende 2023 ausgesprochen.
Als nächstes soll eine Debatte im Bundestag folgen – Ausgang offen! Allerdings gibt es mit Wolfgang Schäuble einen prominenten Gegner einer weiteren Steuerbegünstigung. Ob sich die Befürworter einer Autogas-Förderung durchsetzen können bleibt also abzuwarten. Doch selbst Angehörige der CDU/CSU Fraktion widersprechen Schäuble und fordern das Wahlversprechen der großen Koalition einzulösen.
Auch die AutogasTec ist weiterhin aktiv und versucht mit Ihrer Petition zur Verlängerung des Steuervorteils von Autogas Druck auf die Politik auszuüben.
Update vom 02.07.2017: Die Politik hat doch ein Einsehen! Der Steuervorteil auf LPG bleibt und wird bis Ende 2022 verlängert!
Der erste Gesetzentwurf zum Energiesteuergesetz von 2016 wurde von Wolfgang Schäuble überworfen. Bereits dieser Entwurf erntete seitens des deutschen Flüssiggas-Verbands (DVFG) heftige Kritik, da darin Erdgas (CNG) gegenüber Autogas (LPG) bevorzugt behandelt werden sollte.
Im ersten Teil unserer zweiteiligen Serie zum Thema Autogas-Mythen haben wir die Fragen geklärt, ob Autogas kalt und gefährlich ist. Im zweiten Teil wird es etwas technischer. Wir betrachten die Unterschiede im Betrieb von Autogas und Benzin. Solltet ihr Fragen haben, freuen wir uns über einen Kommentar von euch.
Dieses Thema wird leider immer noch allzu oft kontrovers diskutiert. Fakt ist, dass LPG keineswegs heißer als Benzin verbrennt, es verbrennt sogar insgesamt etwas kälter als Benzin. Obwohl die Zündtemperatur von Autogas mit 490° C gegenüber Benzin mit 350°C sogar um rund 140°C höher liegt, ist die reine Verbrennungstemperatur von LPG hingegen um ca. 15°C geringer als bei Benzin. Dies liegt an den unterschiedlich langen Kohlenstoffketten von Benzin, die auch als Oktan bezeichnet werden. Benzin hat 8 Kohlenstoffatome wohingegen die Gase Propan und Butan jeweils nur 3 bzw. 4 Kohlenstoffatome aufweisen.
In unserem letzten Blogbeitrag haben wir die Unterschiede zwischen Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) erklärt. Jetzt wollen wir in einer zweiteiligen Reihe auch den 5 großen Mythen ums Autogas auf den Grund gehen. Zum Thema Autogas hat fast jeder eine Meinung. Irgendein Freund oder Schwager hatte schließlich schon einmal ein LPG-Auto und bezeichnet sich daher auch gerne selbst als Experte. Auch wir werden immer wieder mit vielerlei Mythen und Vorurteilen gegenüber Autogas konfrontiert. Zeit damit aufzuräumen! Wir klären, was ist Mythos und was ist Wahrheit?
Das ist falsch. Wie überall im Universum gilt der Energieerhaltungssatz. Demnach kann Energie umgewandelt, aber weder erzeugt noch vernichtet werden. Dieser Umstand lässt sich einfach anhand von Autogas erklären.
Heute wollen wir auf das Thema Sicherheit zu sprechen kommen. Gerade in den letzten Wochen wurde aufgrund der Vorkommnisse mit einem Erdgas Touran von Volkswagen viel über die allgemeine Sicherheit von Gasfahrzeugen diskutiert. Allerdings ist gerade für Laien ein Gasauto wie das andere – eine Differenzierung findet selten statt. Dabei muss man explizit zwischen Erdgas (CNG) und Autogas (LPG) unterscheiden. Schließlich handelt es sich hierbei um zwei vollkommen unterschiedlich Kraftstoffe. Erdgas oder kurz CNG – Compressed Natural Gas – wird immer in der Gasphase im Tank gespeichert. Wird CNG unter hohem Druck und extrem niedrigen Temperaturen verflüssigt, etwa für den Transport in einem Tanker, redet man von LNG. Das L steht dabei für Liquefied – also verflüssigt. Im PKW-Bereich findet diese Technik bislang jedoch keine Anwendung. Um das LNG in der Flüssigphase zu speichern, ist ein enorm hoher Material, Energie und Kostenaufwand nötig, was eine Umrüstung auf LNG unwirtschaftlich macht. Zurzeit fahren nur einige Lastwagen als Versuchsträger auf Europas Straßen herum.
Während sich die Europäer uneins über einen gemeinsamen Autogas Adapter sind, wird der Euroconnector / Euronozzle jenseits des Atlantiks immer beliebter. In den USA findet der Autogas Adapter „invented in Europe“ große Zustimmung und verbreitet sich immer weiter. Nicht ohne Grund – schließlich ist der europäische Autogas Adapter einfach und sicher zu bedienen und schont darüber hinaus die Umwelt.
Zur Einführung des Euronozzles hatte der Tankadapter noch Probleme bereitet. So konnte der Autogas Adapter nach der Betankung mit Autogas nur mit viel Mühe wieder von der Zapfpistole gelöst werden und erzeugte dann bisweilen einen enormen Rückstoß. Die Probleme waren damit zu erklären, dass weder der Autogas Adapter noch die Zapfpistole der Gastankstelle über einen Druckausgleich verfügten. Dies hing mit den gestellten Anforderungen an den Tankadapter zusammen, wonach der Autogas Adapter kein Gas ablassen sollte.
Update vom 02.06.2017: Autogas Steuervorteil wird bis 2022 verlängert! Der Bundestag hat am heutigen Tag eine weiter Förderung für Autogas über 2018 hinaus beschlossen:
Aktuell wird der neue Entwurf zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz in den zuständigen Verbänden der Auto- und Gasbranche diskutiert. Dem Diskussionsentwurf zur Folge wird Autogas (LPG) und Erdgas auch nach 2018 weiter steuerlich gefördert. Allerdings wird es ab 2019 einen moderaten Anstieg der Autogas-Steuer um 3,1 Cent (netto) pro Jahr geben.
In Zeiten günstiger Benzinpreise bekommen auch normale Autofahrer einen kleinen Eindruck davon, was Autogas-Fahrer schon länger zu schätzen wissen - Die Vorzüge günstig von A nach B zu kommen und nicht vor jeder Fahrt zu überlegen, ob man sich den Weg doch lieber „sparen“ sollte.
Autogas ist heutzutage so günstig wie nie. Mit den sinkenden Benzinpreisen sind auch die Preise für LPG gefallen. So bekommt man den Liter Autogas häufig schon für unter 50 Cent. Allerdings ist das nicht in ganz Europa so. Bei unseren Nachbarn in der Schweiz, in Frankreich oder in den Niederlanden liegt der Literpreis für Autogas meistens über 70, teilweise sogar über 80 Cent. Da lohnt sich der Vergleich wenn die nächste Fahrt ins Ausland ansteht. Doch was bringt es, wenn man zwar günstig Autogas tanken könnte, aber nicht den passenden Tankadapter dabei hat? Zu diesem Zweck hat die AutogasTec eine zweiteilige Serie verfasst, die Sie und Ihr LPG-Auto perfekt auf den nächsten Urlaub vorbereitet.
Auf Grund der anhaltenden Problematik mit verklebten und zugesetzten Gaseinblasventilen und Injektoren führt die AutogasTec einen innovativen LPG-Filter in Form eines Koaleszenzabscheiders für Autogas in den deutschen Markt ein.
Durch diesen speziellen LPG-Filter wird gewährleistet, dass die im Autogas vorhandenen Paraffine (Öle), die erst in der Gasphase austreten, sicher über den LPG-Filter abgeschieden werden.
Der Koaleszenzfilter enthält ein integriertes Filterelement aus einem Glasfaser-Verbundmaterial. Der LPG Filter kann im Zuge einer Regelwartung an der Gasanlage einfach ausgetauscht werden. Das Filterelement entfernt neben Paraffinen auch feste Verunreinigungen wie ein klassischer LPG-Filter aus Papier. Der Autogas Koaleszenzfilter wurde vollumfänglich vom TÜV Süd homologiert und ist somit für den Betrieb als LPG-Filter zugelassen. Die Homologationsnummer lautet E8 67R-018231.
Nach umfangreichen Analysen der bestehenden Filter-Konzepte für Icom Gasanlagen, hat die AutogasTec einen Auftrag zur Entwicklung eines neuen Gasfilters vergeben. Der Entwicklungsauftrag enthielt genaue Vorgaben zum konstruktiven Aufbau und den Materialeigenschaften in Bezug auf die LPG-Resistenz. Der neue LPG-Filter für Icom JTG erfüllt sämtliche Qualitätsstandards und erweist sich als besonders robust und absorptionsfähig. Das Verbundmaterial des LPG-Filters weist eine hohe Resistenz gegen Autogas auf und die Membran filtert auch kleinste Unreinheiten in der Flüssiggasphase aus dem Autogas heraus.
Update vom 27.01.2017: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell! Anders als im Koalitionsvertrag verankert und vom Flüssiggas Verband im Jahr 2015 berichtet, wird Autogas voraussichtlich ab 2019 um 14,7 Cent teuer!
Gute Nachricht für alle Autogas-Fahrer und die deutsche Klimabilanz. Was die große Koalition schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte, wird endlich umgesetzt. Wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) berichtet, wird LPG auch über 2018 hinaus steuerlich gefördert. Eine Erhöhung von 12 Cent (netto) im Jahr 2019 ist somit vom Tisch. Autogas-Fahrer können weiterhin zu Preisen von ca. 60 Cent LPG tanken und damit aktiv zur Reduktion der Treibhausgase beitragen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen, wonach Autogas in ihrer Klimaschutzsstrategie eine bedeutende Rolle spielt.
Auf Grund der Diskussion um die fehlende Zulassung der Bigfoot Pumpe von Icom, hatte die AutogasTec mit ihren Partnerunternehmen die Entwicklung und Homologation (Zulassung) einer neuen und zugelassenen LPG-Pumpe für den Einsatz in Icom JTG Autogasanlagen gestartet.
Nach Abschluss der Entwicklung und Zulassung ist die Autogastec seit Juni 2015 in der Lage, über große Stückzahlen die GTX-Pumpe zu moderaten Preisen ihren Kunden zu offerieren. Ab sofort wird somit die GTX LPG-Pumpe mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 299,- € angeboten.
Immer wieder kommt die Frage auf, was es mit den nicht zu gelassenen Icom Pumpen auf sich habe. - Schließlich stehe doch auf jedem Icom Gastank eine Homologationsnummer (E3 67R-017005), auf die häufig seitens der Umrüster verwiesen wird! Die Homologation wurde erteilt, als die Icom JTG Gasanlage im Jahr 2004 auf den Markt kam. Damals wurde das Icom-Multiventil zusammen mit einer Pumpe homologiert und erhielt somit die Zulassung nach 67R-01.
Bereits nach 2 Jahren wurde jedoch die Pumpe von Icom gewechselt, da der ursprüngliche Hersteller keine weiteren LPG-Pumpen für die Gasanlage liefern konnte. In Konsequenz besorgte sich ICOM eine
Pumpe eines anderen Herstellers (Bosch).
Aufregung in der Autogas-Community. Die Firma Icom hat jahrelang nicht genehmigte Pumpen in ihre JTG Autogasanlagen verbaut. In Konsequenz droht jetzt vielen Autogas-Fahrern ein „böses Erwachen“ bei der nächsten Hauptuntersuchung.
Im Jahr 2002, als ICOM das JTG-System auf den Markt brachte, wurden alle verbauten Teile auf LPG-Verträglichkeit nach der ECE Regulation 67R-01 homologiert und waren somit für den Betrieb mit Autogas genehmigt.