Durch ein Gerichtsurteil wurde im Jahr 2013 publik, dass der Hersteller von Flüssiggasanlagen - die Firma Icom - jahrelang konventionelle Benzinpumpen in die Autogasanlagen Icom JTG und JTGHP verbaut hat. Die Pumpen der Firma Walbro bzw. TI Automotive, die bei icom unter der Bezeichnung „Bigfoot“ laufen, sind nicht für den Betrieb mit LPG-Flüssiggas ausgelegt. Aus diesem Grund wurden die Pumpen auch nicht nach der ECE Regulation R67-01 homologiert und sind somit nicht für Fahrzeuge mit Icom JTG Autogasanlagen genehmigt. Daher wird zukünfitg bei der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges geanau vom Prüfer geschaut, ob bei Fahrzeugen mit einer Icom JTG oder IcomJTGHP Autogasanlage eine für Autogas genehmigte Pumpe verbaut wurde. Wird festgestellt, dass keine nach 67R-01 durch den TÜV Süd genehmigte LPG-Pumpe eingebaut wurde, kann die Zulassung des Fahrzeuges entzogen werden. Anbei können Sie sämtliche offiziellen Dokumente einsehen:
In den FAQ des KBA und ZDK stellen die Institutionen fest, dass eine nach 67R-01 für den Betrieb mit Autogas genehmigte Pumpe verpflichtend für eine Icom JTG Autogasanlage ist. Ohne eine genehmigte Pumpe kann die Zulassung des Fahrzeugs bei der Hauptuntersuchung entzogen werden.
Im aktuellen Statement des Kraftfahrt-bundesamtes wird noch einmal konkret auf die 67.01 Regulation eingegangen und bekräftigt, dass nur Pumpen in Icom Gasanlagen verbaut werden dürfen, welche die ECE-Normen einhalten! Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Pumpe laut R67-01 nicht zusammen mit dem Multiventil "im Verbund" genehmigt werden darf! Die Pumpe muss eigenständig homologiert (genehmigt) und mit einer 67-01 Nummer auf dem Pumpengehäuse versehen werden!
Im Gerichtsurteil aus dem Jahr 2014 wurde von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt, dass die Kraftstoffpumpen von icom (Hersteller Walbro) sowie die Pumpe des Herstellers TI-Automotive nicht für den Betrieb in einer Autogasanlage zugelassen sind.
Der Auszug aus dem TÜV Merkblatt beschreibt genau, welche Teile einer Autogasanlage nach der ECE Regulation 67-01 homologiert werden müssen. Darunter fällt auch die Kraftstoffpumpe der Autogasanlage.
Das Statement des TÜV Süd besagt, dass sämtliche im Dokument aufgeführten Teile, die in einer Flüssiggasanlage verbaut sind, mit einer Genehmigung nach der ECE R67.01 Norm versehen sein müssen. Dies betrifft insbesondere auch die im Gastank verbaute Pumpe.
Die Firma AutogasTec hat eine für den Autogas-Betrieb genehmigte LPG-Pumpe, passend für die Icom JTG Autogasanlage, auf dem Markt. Diese Pumpe
besitzt neben einem deutschen Gebrauchsmuster auch ein internationales Patent, wodurch deren Aufbau geschützt ist. Um die Zulassung nicht zu verlieren, benötigt jedes Fahrzeug mit einer verbauten
icom Autogasanlage eine zugelassene Pump - wie z.B. die GTX® LPG-Pumpe. Zudem muss bei der technischen Prüfstelle ein Nachweis für die Homologation in Form eines Einzel-Gutachtens vorgelegt
werden.