Mit dem Einzel-Gutachten erhalten Sie ein offizielles und beglaubigtes Dokument, das zur Vorlage bei TÜV, Dekra, KÜS etc. dient und mittels der individuellen Genehmigungsnummer die Echtheit der LPG-Pumpe beweist. Mit Hilfe des Einzel-Gutachtens kann der TÜV-Prüfer einwandfrei feststellen, dass es sich um eine zugelassene LPG-Pumpe nach ECE R67-01 Norm handelt. Im Dokument versichert der Hersteller, dass alle geltenden Richtlinien für Autogas-Pumpen erfüllt und somit sämtliche Anforderungen zum Betrieb in einer Icom JTG Autogasanlage erfüllt sind.
Zur einfachen Nachverfolgung und zum Schutz vor Fälschungen, wird in jedem Einzel-Gutachten die Seriennummer der Flüssiggaspumpe GTX® eingetragen. Damit können Sie auch bei einem eventuellen Verkauf des Fahrzeugs problemlos nachweisen, dass eine GTX® LPG-Pumpe in der Icom JTG Gasanlage verbaut wurde.