Auf Grund der aktuellen Diskussion zwischen dem KBA und dem Dachverband des TÜV wird der Autogasanlage des Herstellers icom kurzfristig die Zulassung für PKW entzogen, da die darin verbauten Pumpen nicht nach ECE R67-01 homologiert wurden und damit nicht für den Betrieb mit LPG zugelassen sind!
Dieses hat zur Folge, dass sämtliche Fahrzeughalter mit einer verbauten IcomJTG & JTGHP Gasanlage angeschrieben werden mit der Aufforderung, bei einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) vorstellig zu werden, um den Nachweis zu bringen dass in Ihrem Fahrzeug eine LPG-Pumpe mit Zulassung nach ECE R67-01 verbaut ist.
Diese Vorgabe erfüllt derzeit nur die vom TÜV Süd geprüfte und für den LPG-Betrieb patentierte GTX®
Pumpe, welche ein Einzel-Gutachten zur Vorlage bei
der jeweiligen Prüfstelle besitzt, welches sowohl den Nachweis der Homologation nach ECE R67-01, als auch den zugelassenen Betrieb in einer icomJTG Autogasanlage bescheinigt.
Dieses Einzel-Gutachten, welches jeder GTX®
LPG-Pumpe beiliegt, bestätigt damit die auf Seite 12 des VdTÜV Merkblattes 750 beschriebene Homologation der Kraftstoffpumpe im
Gastank. Nur durch dieses Gutachten und dem verbau einer GTX® Pumpe ist eine Erhaltung der ABE Ihres
Fahrzeuges mit verbauter icomJTG Autogasanlage möglich!